Trennungsmütterprojekt

Adressaten und Betreuungsumfang

Diese Hilfe richtet sich an minderjährige und volljährige Frauen, die durch ihre Persönlichkeitsstruktur und/oder wegen schwieriger persönlicher Lebensumstände kurzzeitig von ihrem Kind getrennt sind/ wurden; die sich zwar ein Leben mit ihrem Kind vorstellen können, aber aufgrund von psychischer Überforderung, mangelnder Belastbarkeit und Unselbständigkeit in ihrer Entscheidung ambivalent sind.

Erfahrungen zeigen, dass junge Frauen in solchen Lebenssituationen besondere Unterstützung bezüglich ihrer Entscheidungsfindung benötigen. Gruppen-oder Einzelangebote für Jugendliche erweisen sich vielfach als unzureichend. Eine Anbindung an ein Mutter-Kind-Fachteam scheint effektiver zu wirken. Wir gehen dabei von einer kurzen Trennungszeit von maximal sechs Monaten aus.

Vom Träger kann hierbei Wohnraum bereitgestellt werden, auch eine zusätzliche Betreuung durch das Mutter-Kind- Fachteam in verschiedenen stationären Angeboten gemäß § 34 SGB VIII ist möglich. Sollte bereits Wohnraum vorhanden sein, kann die Hilfe als ambulantes Angebot gemäß §§ 30, 31, 35 SGB VIII mit fachlicher Anbindung an § 19 SGB VIII in Anspruch genommen werden.

Das Fachteam verfügt über multiprofessionellen Kompetenzen sowie langjährigen Erfahrungen und kann somit auf die vielschichtigen Problemlagen die zu einer Mutter-Kind-Trennung geführt haben adäquat reagieren.

Eine Anbindung an unser Eltern-Kind-Zentrum mit therapeutischen, als auch lebenspraktischen Angeboten ist zu empfehlen.

Betreuungsschwerpunkte

  • Thematisierung von Verhaltensweisen, die zu der Trennung von Mutter und Kind geführt haben, mit dem Ziel, diese zu erkennen und zu verändern
  • Thematisierung von Be- und Überlastungssituationen und Aufzeigen von Möglichkeiten diese zu bewältigen; Ausbau der Fähigkeit zur Problemlösung
  • familiäre Bezüge stärken, um der jungen Mutter Ressourcen zur Unterstützung für sich und das Kind zu schaffen bzw. zu erhalten
  • Gestaltung der Zusammenarbeit mit allen an der Hilfe Beteiligten
  • gemeinsame Freizeitgestaltung auch im Hinblick auf Unternehmungen, die auf das Kind ausgerichtet sind oder auch mit Kind unternommen werden können
  • Gestaltung der äußeren Rahmenbedingungen bei Rückführung des Kindes
  • Klärung und Sicherstellung der wirtschaftlichen Verhältnisse (Finanzplan, Schuldenregulierung)
  • im Falle einer Mutter-Kind Trennung wird die Situation für alle Beteiligten angemessen gestaltet
  • Klärung der Lebensperspektiven für Mutter und Kind