Begleiteter Umgang gemäß §18 Abs.3 SGB VIII

Jedes Kind hat das Recht auf Umgang zu seinen Eltern und anderen Bezugspersonen (bspw. Großeltern, Geschwister, soziale Eltern), wenn diese Kontakte dem Kindeswohl dienlich sind. Gleichermaßen sind die Elternteile oder Bezugspersonen selbst zum Umgang berechtigt und verpflichtet.
Der Begleitete Umgang bietet Beratung und Unterstützung bei der Ausübung des Umgangsrechts und Schutz des Kindes vor seelischer oder körperlicher Gefährdung während der Kontakte (bspw. negative Beeinflussung gegen den anderen Elternteil, Verdacht auf Gewalt oder befürchteter Kindesentzug).

Zielgruppe
Unser Angebot richtet sich an Familien, bei denen längere Kontaktunterbrechungen zwischen Kind und Umgangssuchenden entstanden oder alleinige Umgänge nicht möglich/zugelassen sind. Die Gründe hierfür können vielfältig sein. Einige Eltern sind bspw. aufgrund ihrer Persönlichkeitsstruktur oder wegen schwieriger Lebensumstände von ihrem Kind getrennt worden. In anderen Fällen ist es Elternpaaren nicht möglich, ohne die Hilfe Dritter eine Umgangsregelung zu finden, die zur Zufriedenheit aller Beteiligten führt.

Ziel
Ziel ist es, gemeinsam eine langfristige Umgangsregelung zu finden, die von allen Beteiligten mitgetragen werden kann. Die Umgangssuchenden sollen in die Lage versetzt werden, eigenständig Regelungen zum Wohle des Kindes zu treffen. Die Familienangehörigen oder Bezugspersonen werden durch uns unterstützt, die Kontakte zu dem Kind so konfliktfrei wie möglich wieder selbst gestalten und realisieren zu können. Im Mittelpunkt unserer Arbeit stehen insbesondere das Kindeswohl und damit die Bedürfnisse und der Willen des Kindes.

Angebot

  • Beratung und Vermittlungsgespräche
  • Umgangsanbahnung
  • Erstellung von Umgangsregeln und Vereinbarungen
  • Begleitung der Übergabe oder der Umgangskontakte
  • Schutz des Kindes

Der Begleitete Umgang ist ein zeitlich begrenztes Angebot und wird an die jeweilige individuelle Familienkonstellation angepasst. Der zeitliche Rahmen wird individuell mit dem/ der SozialarbeiterIn des zuständigen Jugendamtes abgesprochen, überprüft und ggf. an veränderte Bedingungen angepasst. Wir gehen von einem Bewilligungszeitraum von drei bis maximal sechs Monaten aus.
Der Begleitete Umgang findet in der Regel zunächst im Kinder-Eltern-Zentrum des Trägers statt. Hierfür wird die kindgerechte räumliche und technische Ausstattung in der Torstr. 43, 10119 Berlin genutzt.

Das Team
Diese Hilfe wird von pädagogischen oder psychologischen Fachkräften aus verschiedenen Arbeitsbereichen der SONA gGmbH, u.a. mit Zusatzausbildungen in Mediation, Familientherapie, Verfahrenspflege angeboten. Außerdem verfügen diese über Kenntnisse von Strukturen und Wertvorstellungen unterschiedlicher Kulturen unter Berücksichtigung des Kinderschutzes in Deutschland. Nicht zuletzt können Co-Teams, z.B. Mann/Frau zum besseren Verständnis spezifischer Sichtweisen eingesetzt werden.

Kontakt

Bei Fragen können Sie sich gern an das Büro des Fachbereiches Mutter/Vater-Kind wenden. Dieses ist durch die Bereichsleitungen der einzelnen Projekte besetzt:

Geschäftsstelle Torstraße 43
10119 Berlin
Tel.: (030) 44 34 25 91
Fax: (030) 44 03 14 71