Betreutes Einzelwohnen für Mutter/Vater-Kind

Adressaten und Betreuungsumfang
Das Betreute Einzelwohnen nach § 19 SGB VIII richtet sich an Schwangere und Mütter oder Väter mit ihren Kindern, deren Lebenssituation vorübergehend eine stationäre Jugendhilfemaßnahme notwendig macht. Die Betreuten leben in vom Träger angemieteten und möblierten Wohnungen.
Der Betreuungsumfang orientiert sich am Hilfebedarf der Mütter/Väter sowie Kinder und wird in verschiedenen zeitlichen Modulen angeboten. Die BetreuerInnen sind in ihren Arbeitszeiten flexibel und berücksichtigen die Bedürfnisse und besondere Lebenssituation der jungen Familien. Neben einer 24h-Rufbereitschaft betreuen wir auch an den Wochenenden, Feiertagen und Morgen- sowie späten Abendstunden.
Betreuungsschwerpunkte
  • Kind: Sicherung des Kindeswohls, altersgerechte Förderung des Kindes, Gewährleistung der medizinischen Versorgung, Vernetzung in den Sozialraum
  • Eltern-Kind-Beziehung: Vorbereitung auf die Geburt ; Bewusstwerden der Alltags- und Lebensveränderungen mit der Geburt des Kindes; Aufbau einer funktionalen Familie unter Einbeziehung von Kindesvätern, Lebenspartnern und Herkunftsfamilien; Förderung und Erhalt einer gesunden Eltern-Kind-Bindung
  • Mutter/Vater: Förderung der Persönlichkeitsentwicklung, Klärung finanzieller Belange (einschließlich Ämter- und Behördengänge), Schul- und Berufsförderung, Vernetzung in den Sozialraum, Gewährleistung der medizinischen Versorgung, Erlernen des angemessenen Umgangs mit Geld , Vermittlung konstruktiver Entwicklungs- und Konfliktlösungsstrategien

Kontakt

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